Mehrfamilienhäuser richtig versichern

Themenübersicht

  1. Gebäudeversicherung
  2. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  3. Mietnomadenversicherung
  4. Immobilien-Rechtsschutz / Vermieter-Rechtsschutz

1. Die Gebäudeversicherung

Wird ein Gebäude zu über 50% wohnwirtschaftlich genutzt, erfolgt die Tarifierung im Bereich Wohngebäudeversicherung.

Versicherungsschutz durch Sachschäden und für dadurch bedingten Mietverlust

Zum finanziellen Schutz durch Sachschäden soll die Gebäudeversicherung möglichst umfangreiche Erstattungen bieten. Die einzelnen Tarife des Marktes unterscheiden sich in diesem Bereich teils deutlich, wobei kundenfreundlichere Konzepte nicht teurer sein müssen als Tarife mit weniger Leistungen. Doch welche sind die für Ihr Mehrfamilienhaus passenden Versicherer und Tarife des Marktes? Genau das erfahren Sie bei uns!

Auf die Details achten

Selbstverständlich erfragen wir auch etwaig bestehendes Gebäudezubehör und Gebäudetechnik wie PV-Anlagen, Aufzüge, Wärmepumpen, Wasserenthärtungsanlagen, Klimaanlagen, Wallboxen und einige weitere Dinge, damit diese in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können.

Einfache Abwicklung durch Wohneinheiten-Modell

Um eine aufwendige Wertermittlung zu ersparen, können wir Ihnen die Versicherung Ihres Mehrfamilienhauses über die richtige Angabe der Anzahl der Wohneinheiten anbieten und dabei dennoch den so wichtigen Unterversicherungsverzicht durch den Versicherer erhalten.

Wir bei MFH bieten Ihnen Premiumkonzepte zu sehr wettbewerbsfähigen Beiträgen. Dadurch ist Ihr Immobilieninvestment hervorragend versichert und Sie können diesbezüglich ruhig schlafen.

Gegen welche Gefahren Sie Ihr Mehrfamilienhaus versichern können:

  • Feuer (z. B. Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B. durch Rohrbruch)
  • Sturm und Hagel
  • Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch)
  • Unbenannte Gefahren (im folgenden Absatz finden Sie detaillierte Informationen hierzu)
  • Fahrzeuganprall
  • Einbruch oder versuchter Einbruch
  • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen
  • Vandalismus
  • Innere Unruhen

Der Schutz für Profis – der Einschluss der unbenannten Gefahren

Da es zahlreiche weitere mögliche Schadensursachen an Gebäuden gibt, die nicht unter die zuvor genannten Gefahren fallen, empfiehlt sich der Einschluss von Schäden durch unbenannte Gefahren.

Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg: Es gelten nicht nur fest definierte Ereignisse als Schäden, sondern es gelten alle Schadensereignisse versichert, die nicht explizit in den Bedingungen des Versicherers ausgeschlossen sind. Hierdurch kann eine Vielzahl ansonsten nicht versicherter Schäden abgedeckt werden. 

Besonders erfreulich: Der Mehrbeitrag für diese sinnvolle Ergänzung verursacht in der Regel keine großen Zusatzkosten.

Was neben dem Gebäude mitversichert werden kann:

  • Garagen
  • Carports
  • Nebengebäude
  • Schuppen
  • Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile, wie:
  • Sanitäranlagen
  • Saunen
  • Schwimmbäder
  • Heizungsanlagen
  • Klimaanlagen
  • Wärmepumpen
  • Aufzüge
  • Einbruchmeldeanlagen
  • Sonstige Gebäudetechnik und sonstige Gebäudebestandteile

Versicherbare Kosten innerhalb der Gebäudeversicherung (beispielhafte Aufzählung)

  • Schadensuchkosten wie beispielsweise eine Leckageortung
  • Wiederherstellungskosten zur Behebung des Schadens an sich
  • Beseitigung von Rohrverstopfungen
  • Abbruchkosten
  • Aufräumkosten
  • Entsorgungskosten
  • Bewachungskosten
  • Planungskosten, z. B. durch einen Architekten
  • Feuerwehreinsätze

Wie werden Schäden erstattet?

Üblicherweise erstattet der Versicherer den Neuwert nach gleicher Art und Güte, die vor dem Schadeneintritt bestand.

Wonach sich die Beiträge richten:

  • Nach der Größe und dem Ausbaustandard des Gebäudes
  • Nach den gewünschten versicherten Gefahren und Leistungen
  • Nach der Nutzung des Gebäudes (wenn beispielsweise noch ein Gewerbe mit im Haus ist)
  • Nach dem regionalen Standort des Gebäudes
  • Schäden beim Vorversicherer können beitragsrelevant sein
  • Der Beitrag kann durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall reduziert werden, ist jedoch bei Mehrfamilienhäusern nur teilweise sinnvoll, da Sie als Vermieter die Versicherungsbeiträge auf die Mieter umlegen können, die Selbstbeteiligung im Schadensfall jedoch selbst tragen

Mietverluste verhindern

Wichtig ist zudem, dass auch der Mietverlust nach einem versicherten Sachschaden mitversichert gilt, wenn Räumlichkeiten aufgrund des versicherten Sachschadens nicht mehr vollständig genutzt werden können oder Mieter ein Recht zur Mietminderung diesbezüglich haben.

Glasbruchversicherung

Sofern es sinnvoll und wirtschaftlich ist, kann auf Wunsch eine Glasbruchversicherung eingeschlossen werden; dies ist jedoch nicht bei allen Mehrfamilienhäusern der Fall. Wir prüfen und besprechen das gerne mit Ihnen.

Die richtige Vorgehensweise zur Einrichtung der passenden Gebäudeversicherung:

Wir zeigen Ihnen den Weg auf, wie Sie Ihre Gebäude umfassend und richtig versichern, so dass im Schadensfall alles rund läuft, denn das ist unsere Stärke.

2. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

2. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-versicherung

Haftungsschutz Ihrer Immobilie

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).

Was bedeutet das für Sie? Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen. Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Bei den durch uns vermittelten Tarifen sind selbst Ansprüche der WEG-Teileigentümer und Schäden aus dem Sondereigentum und Teileigentum mitversicherbar. Dadurch haben die WEG-Teileigentümer Ansprüche an die eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, was marktüblich nicht der Fall ist. Einer von zahlreichen Mehrwerten, den wir Ihnen bieten können.

Schadensbeispiele

Als Vermieter vergaßen Sie im Winter der Schneeräumpflicht nachzukommen. In der Folge stürzte eine Person und verletzte sich. Sie machte Schmerzensgeld, die Arztbehandlungskosten und Verdienstausfall geltend.

Ein kranker Baum wurde nicht entfernt und fällt in einer stürmischen Nacht auf das Haus des Nachbarn und beschädigt dieses. Der Nachbar macht entsprechenden Schadenersatz bei Ihnen geltend.

Dachziegel lösten sich und fielen auf ein parkendes Auto. Der Fahrzeugeigentümer macht Schadenersatz für sein Fahrzeug und für einen Ersatzwagen geltend.

3. Mietnomadenversicherung

Vermieten Sie Wohnraum, besteht immer die Gefahr, dass Ihr Mieter nicht mehr zahlt oder Schäden verursacht, für die er nicht aufkommen kann. Eine Mietnomadenversicherung kommt innerhalb bestimmter Maximalgrenzen im Rahmen der Versicherungsbedingungen für Mietausfall und Sachschaden auf. Eine sinnvolle Ergänzung der Absicherung für Vermieter.

4. Immobilien-Rechtsschutz / Vermieter-Rechtsschutz

Der Immobilienbereich ist einer der Bereiche, bei dem im täglichen Leben sehr häufig gestritten wird:

Vermieter streiten mit Mietern, Eigentümer mit Nachbarn, Handwerkern oder mit der Kommune.

Lässt sich eine Auseinandersetzung nur noch mit anwaltlicher Hilfe oder gar vor Gericht klären, kann es schnell sehr teuer werden, vor allem, wenn Gutachter eingesetzt werden müssen oder eine Räumungsklage erforderlich wird.

Eine Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung kann Sie hierbei vor diesem großen Kostenrisiko schützen.

Testen Sie uns!

Unsere Immobilienversicherungs-Experten finden die ideale Lösung für Ihr Anliegen!